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Bundesgericht lehnt Beschwerde klar ab

Mit dem Entscheid vom 16. August, bzgl. u.a. der Forderung von Helvetia Nostra um Aufhebung des rechtsgültigen Quartierplanes, hat auch das Bundesgericht die Beschwerde klar abgewiesen (soweit überhaupt darauf eingetreten wird).

Dies ist innerhalb kurzer Zeit ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Realisierung unseres Projektes «am Schwinbach» in Arlesheim.

Bauinspektorat lehnt Einsprachen ab

Mit dem Entscheid vom 3. September 2021 hat das Bauinspektorat der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basellandschaft alle Einsprachen bzgl. der Baueingabe des Projektes «am Schwinbach in Arlesheim» abgewiesen.
Gegen diesen Entscheid kann bei der kantonalen Baurekurskommission noch Beschwerde erhoben werden.
 
Implenia und Ina Invest sind weiter an einer fairen Kommunikation mit den Rekurrenten interessiert und hoffen zeitnah die rechtskräftige Baubewilligung für dieses Projekt zu erhalten.

Regierungsrat Baselland lehnt Gesuch der Helvetia Nostra ab

Die Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra ersuchte in ihrem Schreiben vom Dezember 2019 den Regierungsrat Baselland darum, die "schützenswerten Naturgüter" unter anderem auf dem Areal "Schwinbach Süd" in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen sowie den von der Gemeinde genehmigten Quartierplan zu widerrufen. Der Regierungsrat ist gemäss seinem Entscheid vom 18. Februar 2020 auf diese Anträge nicht eingetreten.
Helvetia Nostra hat unterdessen gegen diesen Beschluss Beschwerde eingereicht, damit wird sich das Kantonsgericht mit den Anträgen weiter befassen.

Nachhaltigkeit und ein verantwortungsvoller Umgang mit der Natur ist für Implenia ein sehr zentrales Anliegen. Deshalb haben wir dem geplanten Bauvorhaben bewusst ein Projekt erschaffen, welches sich bestens in die Umgebung einfügt und auf die Gegebenheiten Rücksicht nimmt. 
 

«Sowohl die Bauplanung als auch die Landschaftsgestaltung ist sehr naturnah»

Implenia-Mediensprecherin Eva Heimrich sagt im SRF-Beitrag, dass Implenia von der Anzahl Einsprachen überrascht sei, denn sowohl die Bauplanung als auch die Landschaftsgestaltung seien sehr naturnah. Das Goetheanum selbst hat keine Bedenken bezüglich des Bauprojektes. Man sei den Wünschen nachgekommen und das nationale Kulturgut sei nicht in Gefahr.
https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/umstrittene-ueberbauung-goetheanum-machen-wohnbloecke-das-nationale-kulturgut-kaputt

Das Baugesuch wurde eingereicht

Auf dem Areal «Schwinbach» stehen seit dem 22. Januar 2020 die Bauprofile, die wir mit der gebotenen Sorgfalt und Rücksicht auf Flora und Fauna gestellt haben. Grössere Veränderungen auf dem Areal sind in den nächsten Wochen nicht geplant, auch sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Rodungs- und Planierungsarbeiten notwendig.

Am 23. Januar 2020 wurde das Baugesuch publiziert. Die Auflagefrist für das Bauprojekt lief bis am 3. Februar 2020.

Stellungnahme Goetheanum

«Das Projekt Schwinbach Süd überzeugt auch in Bezug auf Nachhaltigkeit»

«​Das Projekt Schwinbach Süd wurde im Dialog mit der Gemeinde und Implenia entwickelt. Die notwendigen Verfahren, wie dasQuartierplanverfahren inkl. öffentlicher Mitwirkung, Informationsveranstaltungen usw., sind stets beachtet worden. Aus unserer Sicht fand ein konstruktiver Dialog mit allen Stakeholdern statt. Das ganze Verfahren wurde zwischen Implenia und der Klinik abgesprochen und ist aus unserer Sicht korrekt und transparent durchgeführt worden. Das Projekt Schwinbach Süd hat uns auch in Bezug auf Nachhaltigkeit überzeugt: sorgfältige Umgebungsplanung bezüglich Grünflächen und naturbelassenem Areal, Holzbau, Minergie - Themen, die auch für unsere Klinik wichtig sind.» 

Verena Jäschke, Leiterin Kommunikation, Klinik Arlesheim